Die Begriffe Psychotherapeut, Psychologe, Psychiater.

Es ist zugegebenermaßen schwer, denn die Unterschiede sind nur auf ihrem historischen Hintergrund zu verstehen.

Also:

Psychotherapeut (=ein Therapeut, der seelische Erkrankungen mit "seelischen Mitteln" behandelt) kann werden, wer in seinem Grundberuf Arzt (Studium der Medizin) oder Psychologe ist (Studium der Psychologie). Das alleinige Studium der Psychologie mit der Berufsbezeichnung "Psychologe" berechtigt nicht, als Psychotherapeut zu arbeiten.

Weder ein Arzt noch ein Psychologe lernen dies während ihres Studiums. Beide müssen (aber erst nach einer gewissen Zeit der Arbeit in ihrem Grundberuf) eine psychotherapeutische Zusatzausbildung machen. In unserem Kassensystem entweder eine analytisch orientierte Ausbildung oder eine verhaltenstherapeutische Ausbildung. Es werden daraus entweder ärztliche Psychotherapeuten oder psychologische Psychotherapeuten , die jeweils entweder mit analytischer oder verhaltenstherapeutischer "Technik" arbeiten, also entweder "analytisch orientierte Therapeuten" oder "Verhaltenstherapeuten" sind. Die Ausbildung zum "Psychoanalytiker" ist sehr aufwendig (nicht unter 6 Jahren), so daß es daneben eine weitere, nicht ganz so aufwendige Ausbildung in "tiefenpsychologische fundierter Therapie" gibt (die allerdings ebenfalls "analytisch orientiert" ist). Sowohl Ärzte als auch Psychologen können diesen Schwerpunkt für ihre Arbeit wählen.

Ein Psychiater ist ein Facharzt, der seelische Erkrankungen überwiegend mit den Mitteln der Organmedizin behandelt, da die klassische Psychiatrie davon ausgeht, daß die sog. "Geisteskrankheiten" organische Ursachen haben. Als dieser Facharzt entstand, war die eigentliche psychotherapeutische Arbeit noch nicht im heutigen Sinn entwickelt. Will der Psychiater ebenfalls mit "seelischen Mitteln" behandeln, muß auch er die psychotherapeutische Zusatzausbildung machen und bekommt dafür eine Zusatzbezeichnung Psychotherapie und/oder Psychoanalyse.

An dieser Stelle muß auf einen Unterschied zwischen ärztlichen und psychologischen Therapeuten hingewiesen werden: Der Arzt behält natürlich seine Möglichkeiten, die er aus seinem Grundberuf mitbringt, z.B. im geeigneten Fall zusätzlich ein Medikament zu verschreiben.

Noch komplizierter wird der Sachverhalt durch den 1992 neu geschaffenen Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, seit 2003 FA für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Das ist eine Facharztausbildung, die von vornherein die Psychotherapie zum zentralen Bestandteil ihrer Arbeit macht, allerdings nicht wie bei den Psychiatern mit psychiatrischem Hintergrund, sondern mit einem eher allgemeinmedizinisch orientieren Hintergrund, um den besonderen Anforderungen der psychosomatischen Erkrankungen gerecht zu werden. Hat dieser Arzt zusätzlich eine Ausbildung in Psychoanalyse, so darf er diese Bezeichnung ebenfalls als Zusatzbezeichnung führen. Analog zu den Ärzten werden die psychologischen Therapeuten (um die entsprechende Spezialisierung ihres Psychologiestudiums zu dokumentieren) als Fachpsychologen für Psychotherapie bezeichnet.

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