Wie beginnt man eine Therapie?
Wer Psychotherapie sucht oder darüber beraten werden möchte, ob eine Therapie hilfreich sein könnte, der kann sich seit 1999 mit seiner Versichertenkarte direkt an einen ärztlichen oder pychologischen Psychotherapeuten wenden, falls dieser (oder die Therapeutin) eine Kassenzulassung hat. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Allerdings ist es sinnvoll, wenn dieser Schritt z.B. auch mit dem Hausarzt/der Hausärztin besprochen ist, denn dort sammeln sich ja alle Befunde, und in der Regel werden die für das spätere Gutachterverfahren nötigen medizinischen Befunde von der Hausarztpraxis zur Verfügung gestellt.
Je nachdem, ob man sich eher eine analytisch orientierte Therapie oder eine Verhaltenstherapie vorstellt, vereinbart man mit einem Therapeuten einer dieser Richtungen einen Termin für ein Erstgespräch. Andere Therapieverfahren sind z.Zt. bei den Kassen nicht zugelassen. Falls mansich unschlüssig ist, ist z. B. ein Facharzt für Psychotherapeutische Medizin eine geeignete Anlaufstelle für entsprechende Beratung.
Also:
1. Sie haben einen Termin für ein Erstgespräch.
2. Nach diesem Erstgespräch übernimmt die Kasse die Kosten für weitere 5-8 (je nach zu erwartender Therapie) sog. probatorische Sitzungen.
Diese Sitzungen dienen dazu festzustellen, ob Sie mit der vorgesehenen Therapieform voraussichtlich erfolgreich sein werden. Und sie dienen dazu festzustellen, ob Klient/in und Therapeut/in vertrauensvoll zusammen arbeiten können. Sollte dies nicht der Fall sein, so haben Klient und Therapeut die Möglichkeit, an dieser Stelle zurückzutreten. Für den Klienten gibt es einen neuen Versuch bei einem anderen Therapeuten.
Aber wir gehen davon aus, daß alles paßt.
3. Dann muß ein Antrag bei der Kasse gestellt werden zur Übernahme der weiteren Kosten. Der Antrag wird vom Klienten über den Therapeuten gestellt, der Therapeut übernimmt die Formalitäten mit der Kasse.
Es gibt dabei einen Antrag zur Kurzzeittherapie und einen Antrag zur Langzeittherapie.
Der Antrag zur Kurzzeittherapie (25 Sitzungen à 50 min) ist weniger aufwendig. Er geht bei Therapeuten, die schon längere Zeit Anträge gestellt haben, unter Umgehung eines Gutachters an die Kasse, welche über die Kostenübernahme entscheidet.
Ist eine Langzeittherapie geplant, so ist ein Gutachterverfahren notwendig. Der Therapeut muß einen anonymisierten Bericht über das Krankheitsbild und die vorgesehene Behandlung erstellen. Der Bericht ist verschlossen, darf von der Kasse nicht geöffnet werden. Die Kasse schickt diesen Bericht an einen unabhängigen Gutachter ihrer Wahl, der dann auf Grund des Berichtes eine Übernahme der Kosten empfiehlt oder ablehnt. Diesem Bericht müssen die notwendigen medizinischen Befunde beiliegen, die eben in der Regel der Hausarzt zur Verfügung stellt.
Der höchstens mögliche Umfang der Therapie ist je nach Verfahren unterschiedlich:
für tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie bis 100 Sitzungen
für tiefenpsychologisch fundierte Gruppentherapie bis 80 Sitzungen (á 100 min)
für analytische Einzeltherapie bis 300 Sitzungen
für analytische Gruppentherapie bis 150 Sitzungen (á 100 min)
für verhaltenstherapeutische Einzeltherapie bis 80 Sitzungen
4. Diese Stundenzahlen sind allerdings nochmal in Unterabschnitte unterteilt, nach denen jeweils ein Fortführungsantrag gestellt werden muß.
Nach einer festgelegten Anzahl von Stunden erstellt der Therapeut einen Zwischenbericht an den Gutachter (wieder über die Kasse), aus dem ersichtlich sein muß, wie bisher gearbeitet wurde und wie das weitere Vorgehen aussehen soll. Kann der Gutachter alles nachvollziehen, so wird er die Fortführung genehmigen. Übrigens kann eine Therapie zu jeder Zeit, auch vor dem genehmigten Umfang, erfolgreich beendet werden. Am Ende ist kein weiterer Bericht an den Gutachter erforderlich, allerdings muss der Kasse kurz mitgeteilt werden, wann die Therapie beendet wurde. Man bemüht sich zur Zeit darum, daß Therapeut und Klient so etwas wie eine private Erfolgskontrolle durchführen, über die Beantwortung eines Fragebogens am Anfang und Ende der Therapie, der dann zu internen statistischen Zwecken ausgewertet werden kann.
Noch ein Wort zur allerersten Terminvereinbarung: Wenn der vereinbarte Termin nicht eingehalten wird, dann wartet der Therapeut eine ganze Stunde auf seinen Klienten, ohne zu wissen was los ist und unentgeltlich (denn zur ersten Stunde ist meist noch keine Vereinbarung über ein Ausfallhonorar getroffen). Wer also ein gewisses Maß an Anständigkeit besitzt, wird den Termin absagen, wenn ihn die Vereinbarung reut oder das Ganze doch unheimlich geworden ist.